Die Einbringung eines Gesetzentwurfs
Entwürfe für Landesgesetze können aus der Mitte des Landtages, von der Landesregierung oder durch ein Volksbegehren eingebracht werden.
Die Initiatoren leiten ihren Entwurf an die Landtagsverwaltung, die ihn als Landtagsdrucksache veröffentlicht und verteilt. Um vorschnelle Entscheidungen bei der Gesetzgebung zu vermeiden, behandelt der Landtag jeden Gesetzentwurf grundsätzlich in zwei Beratungen (Lesungen). Eine dritte Beratung ist möglich, wenn weitere Änderungsanträge der Fraktionen vorliegen.
Meistens werden Gesetzentwürfe von der Landesregierung oder von den Fraktionen des Landtages eingebracht.
Die Verabschiedung eines Gesetzes
Die “Bauzeit” für ein Gesetz kann sich hinziehen. Denn sein Entwurf muss mehrere Beratungen (Lesungen) in den Ausschüssen und im Landtagsplenum durchlaufen. Ein Ausschuss, dem ein Gesetzentwurf zur Beratung überwiesen wurde, ...