Zum Bürgerentscheid am 18.April 2021
Ich habe schon mehrfach betont, dass ein Bürgerbegehren und ein Bürgerentscheid demokratisches Recht der Bürgerinnen und Bürger sind. Die Demokratie muss so etwas aushalten, auch wenn es für die Entscheidungsträger dann mal unangenehm sein kann. Die steigende Intensität der Diskussion über die Entscheidung zum Standort für ein neues Krankenhaus im Heidekreis zeigt, dass sich die Menschen in unserem Landkreis sehr wohl für die Vorgänge in der Politik interessieren, aber enttäuscht sind vom Umgang – insbesondere der Kreispolitik- mit den Bürgerinnen und Bürgern. Ein Bürgerbegehren als unnütz zu bezeichnen, wie am vergangenen Wochenende geschehen- finde ich absolut nicht angebracht, denn ein Bürgerbegehren verhilft zur Klärung des Bürgerwillens. Der Tonfall, wie über diesen Bürgerentscheid gesprochen wird, entsetzt mich und ich möchte und werde mich dieser Art und Weise, wie mit einem solch wichtigen Thema umgegangen wird, ausdrücklich nicht anschließen. Mir ging es von Anfang an um die Fakten und um eine sachliche, lösungsorientierte Auseinandersetzung. Deshalb habe ich mir in der letzten Woche das Gutachten von Trinovis im Klinikum Walsrode angesehen und natürlich auch die Broschüre „Neubau:heidjer“ genau studiert. Vier Punkte möchte ich daraus in den Vordergrund stellen:
Punkt 1 – Patientenströme:
Überrascht hat mich eine Aussage seitens Herrn Dr. Rogge, dass es gar nicht erwünscht sei, Patientenströme aus anderen Landkreisen zu erzeugen und der Faktor „Patientenströme gesamt“, (der auch die Einwohner aus anderen Landkreisen berücksichtigt, ein Hauptkritikpunkt an der Entscheidung für den Standort F4) von der Politik gefordert gewesen wäre. Rogge selbst habe der Aufnahme dieses Faktors von Beginn an kritisch gegenübergestanden. Dieser Faktor „Patientenströme gesamt“ ist aber immer als maßgeblicher Punkt in der Entscheidung FÜR den Standort F4 Fallingbostel genannt worden. Wen er mit „die Politik“ meint, werden Herr Rogge und die von ihm gemeinten Entscheidungsträger wissen, im Kreistag wurde es jedenfalls nicht gefordert, den Faktor „Patientenströme gesamt“ aufzunehmen.
Punkt 2- neue Bahnhaltestelle am Klinikum
In der Broschüre „Neubau:heidjer – Ihre Fragen von A-Z“ steht unter dem Buchstaben „E“ wie Erreichbarkeit, dass ein Erixx Haltepunkt am Klinikum vorgesehen sei. Jeder, der sich mit der Planung der Bahnstrecken beschäftigt und hierzu die Mittelungen in der Presse verfolgt hat weiß, dass ein ZUSÄTZLICHER Halt auf der Strecke Hannover/Buchholz so gut wie ausgeschlossen sein wird. Die enge Taktung der Bahnen, die einen Anschluss in Buchholz/Harburg in Richtung Hamburg vorsieht, macht einen zusätzlichen Halt Stand jetzt schier unmöglich. Selbst wenn es irgendwann eine „Haltestelle Klinikum“ gäbe, wer soll sie bezahlen? Ein zusätzlicher oder verlegter Halt Bad Fallingbostel würde wohl durch den Landkreis finanziert werden müssen, denn das Interesse an einem solchen Halt liegt nicht bei der Deutschen Bahn, sondern ausschließlich hier im Kreis vor. Die Zeit, bis so etwas umgesetzt wäre, möchte ich gar nicht erwähnen. Hier gibt es ausreichend Beispiele aus der Praxis, die einem vor Augen führen, dass viel von uns eine Umsetzung wohl nicht mehr erleben würden. Dieser in der Broschüre genannte Punkt suggeriert Fakten, die keine sind und die Bürgerinnen und Bürger glauben lassen, sie wären bereits beschlossene Sache.
Punkt 3 – zusätzliche Fachabteilungen und – zentren
Im Bericht der Enquetekommission „Sicherstellung der ambulanten und stationären medizinischen Versorgung in Niedersachsen“ vom 09.03.2021 steht ausdrücklich, dass die Steigerung der Qualität und Patientensicherheit in den Kliniken durch Mindestmengenlösungen erreicht werden soll– wie vom Gemeinsamen Bundesausschuss vorgegeben. Es wird im Bericht auch folgendes erwähnt: „Insgesamt kommt die Enquetekommission zu der Einschätzung, dass zumindest bei bestimmten Krankheitsbildern nachweislich eine höhere Qualität in Krankenhäusern mit größeren Fachabteilungen erreicht, wird“ (Seite 79). Wie dies bei einem Klinikneubau zur Regel- und Schwerpunktversorgung mit den von Herrn Dr. Rogge in Aussicht gestellten zusätzlichen Abteilungen funktionieren soll, erschließt sich mir nicht. Insbesondere wird es meiner Meinung nach schwierig, neue Abteilungen anzusiedeln, da im Versorgungsgebiet das Agaplesion Klinikum Rotenburg/Wümme als ein Maximalversorger vorgesehen ist.
Punkt 4 – Fahrzeiten
Einige der angeführten Berechnungen sind für mich nicht schlüssig oder zielführend, so wie beispielsweise die Angabe der Fahrtzeit von Schneverdingen ins Krankenhaus Rotenburg, das seitens der Patienten angeblich mit einer durchschnittlichen Geschwindigkeit von 43,5 km/h angefahren wird (29 km in 40 Minuten).
Aus diesen Gründen meine Bitte: Gehen Sie am 18.04. 2021 zur Abstimmung, auch eine Briefwahl ist möglich!
- Wir brauchen ein Klinikum in der Mitte des Landkreises, akzeptiert von möglichst vielen Bürgerinnen und Bürgern
- Zahlen und Fakten müssen nachvollziehbar sein und ein wirtschaftlicher Betrieb des Klinikums muss Ziel sein.
Wenn Sie meine Meinung teilen, stimmen Sie am 18.04. mit JA!
Erklärung Mindestmengenregelungen:
Bei diversen Behandlungen, Eingriffen oder Operationen gibt es wissenschaftliche Erkenntnisse, dass die Anzahl der von einem Arzt bzw. Krankenhaus durchgeführten Behandlungen mit der erzielten Qualität zusammenhängt. In der Regel wird die Qualität mit zunehmender Fallzahl besser, beispielsweise weil die Erfahrung des Arztes oder Behandlungsteams steigt.
Hinter der gesetzgeberischen Idee der Mindestmenge steht das Ziel, besonders schwierige Eingriffe aus Gründen der Qualitätssicherung nur von solchen Kliniken durchführen zu lassen, deren Behandlungsteam damit ausreichend Erfahrung hat. Für welche Leistungen Mindestmengenregelungen gelten und wie hoch jeweils die Mindestmenge ist, bestimmt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse. Der G-BA ist das höchste Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen Deutschlands.