Wolf wird über das parlamentarische Verfahren ins Jagdrecht aufgenommen

Die CDU-Landtagsfraktion begrüßt es sehr, dass das Kabinett die Änderung des Niedersächsischen Jagdgesetzes heute auf den Weg gebracht hat und es nun in die Verbandsanhörung kommt. Mit unserem Entschließungsantrag aus dem Novemberplenum haben wir den Weg bereitet, dass auch der Wolf in die Jagdrechtsnovelle aufgenommen wird.

Wir werden dazu im parlamentarischen Verfahren einen entsprechenden Änderungsantrag einbringen, da es im bisherigen Verfahren nicht möglich war, den Wolf kurzfristig in die Gesetzesänderung aufzunehmen. So verlieren wir keine Zeit und der Wolf wird wie geplant ins Jagdrecht aufgenommen. Das ist ein wichtiges Signal für die Weidetierhalter in Niedersachsen. Der Beutegreifer Wolf hat sich ohne einen natürlichen Feind in unserer dicht besiedelten Kulturlandschaft exponentiell ausgebreitet und immer größeren Schaden angerichtet und muss durch den Menschen gemanagt werden.

Die CDU-Landtagsfraktion wird sich im Parlament erst für die Gesetzesnovelle erheben, wenn die Aufnahme des Wolfs ins Jagdgesetz erfolgt ist.