Wir schaffen ein modernes Jagdrecht für Niedersachsen

Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht

Die bislang unzureichenden Regelungen im Niedersächsischen Jagdgesetz und die teils nicht nachvollziehbaren Unterschiede zu Regelungen in anderen Bundesländern haben bei vielen Weidetierhaltern und Jägern für Verunsicherung gesorgt. Um dies zu ändern, haben wir das Jagdrecht mit einer breiten Mehrheit modernisiert, damit für alle Beteiligten wieder Verlässlichkeit einkehrt.

Dies war ein zentrales Wahlversprechen der CDU im Hinblick auf ein realistisches Wolfsmanagement im Weidetierland Niedersachsen, welches somit eingelöst wurde. Der Wolf – und auch der Goldschakal – wurden in das Jagdgesetz aufgenommen, stehen aber unter einer ganzjährigen Schonung. Durch diesen Schritt wird unter anderem die ausnahmsweise Entnahme auffälliger Wölfe, beispielsweise bei mehrfachem Überspringen von Weidetierzäunen, geregelt und die zuständigen Jagdbehörden werden enger in die Entscheidungsfindung und -umsetzung der Unteren Naturschutzbehörden eingebunden. Der Wolf konnte sich in den vergangenen Jahren ohne einen natürlichen Feind ungehindert in unserer Kulturlandschaft ausbreiten. Die Weidetierhalter haben alles Mögliche und Unmögliche dafür getan, um ihre Tiere bestmöglich zu schützen und standen dennoch oft genug vor den gerissenen Kadavern ihrer Tiere. Die Resignation ist vielerorts sehr groß. Und genau darum ist die Aufnahme dieses Raubtiers in das Jagdgesetz so wichtig, es müssen im Zweifel schnelle, rechtssichere Abschüsse von Einzeltieren möglich sein. Der Tierschutz darf sich nicht nur auf das Wildtier Wolf beschränken, sondern muss auch unsere Weidetiere fest im Blick haben.

Allerdings kann nur über ein wirksames Wildtiermanagement das Ziel, die Wilddichten auf ein ökosystemverträgliches Niveau abzusenken und auch dort zu halten, erreicht werden. Dies wurde auch im Koalitionsvertrag der Ampelkoalition in Berlin als Ziel definiert, denn dort wurde vereinbart, dass durch eine Überarbeitung der Monitoringstandards die Anzahl der in Deutschland lebenden Wölfe realitätsgetreu abgebildet und den Ländern europarechtskonform ein regional differenziertes Bestandsmanagement ermöglicht werden soll.

Ein weiterer Aspekt ist die Aufhebung des jagdrechtlich bestehenden Verbots von Nachtsichtvor- und aufsätzen für Zielhilfsmittel, die einen Bildwandler oder eine elektronische Verstärkung besitzen und für Schusswaffen bestimmt sind. Gerade im Hinblick auf einen gezielten Schuss und die Vermeidung von Tierleid, ist es widersprüchlich auf eine Technik zu verzichten, mit der ein Schuss zielgenauer abgegeben werden kann. Deshalb ist es der einzig richtige Schluss, die Nachtsichttechnik auch für Raubwild freizugeben.