Regelabfrage für Richter, Staatsanwälte und Polizisten einführen, Verfassungstreue überprüfen

Unseren Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten vertrauen wir unsere Sicherheit an, unseren Staatsanwälten und Richtern im Zweifel sogar unser Grundgesetz. Daher müssen wir uns auf ihre Verfassungstreue verlassen können. Dies geschieht über eine Regelanfrage durch den Verfassungsschutz.

Für den Polizeibereich ist ein Gesetzentwurf bereits in der parlamentarischen Beratung, für Richter und Staatsanwälte wird das Justizministerium kurzfristig eine Initiative einbringen. Die Unabhängigkeit der Justiz ist eine der tragenden Säulen der Justiz, die es in jeder Form zu schützen gilt, der Entfernung von Richtern aus ihrem Amt sind zu Recht hohe Hürden gesetzt.

Deshalb ist es so wichtig, bereits bei der Einstellung sorgfältig die Verfassungstreue zu überprüfen. Dazu gehören auch Erkenntnisse der Sicherheitsbehörden. Entscheidend ist die Einzelfallprüfung. Hinweise des Verfassungsschutzes müssen bei der Beurteilung mit einbezogen werden. Alles andere wäre fahrlässig. Mecklenburg-Vorpommern hat die Regelabfrage im Landesrichtergesetz, Bayern hat dies ebenfalls längst umgesetzt und Niedersachsen wird die Regelabfrage für den Sicherheitsbereich jetzt umsetzen. Ich freue mich, dass der Innenminister für die Polizei und die Justizministerin für die Justiz die Initiative ergriffen haben. Noch besser wäre eine bundeseinheitliche Regelung, aber eine entsprechende Initiative von Bundesjustizminister Buschmann ist allerdings nicht zu erkennen.