Redebeitrag vom 24.01.2018 Thema: Qualitätsverbesserungen im Kindertagesstätten-Bereich

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren!

Beim Antrag und beim Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen geht es um Qualitätsverbesserungen im Kindertagesstätten-Bereich.

Ein Ziel, welches wohl die meisten von uns verfolgen. Denn Kinder sind unsere Zukunft und gerade in den ersten Lebensjahren werden die Weichen für die weitere Entwicklung gestellt. Engagierte Erzieherinnen und Erzieher sind dabei der entscheidende Erfolgsfaktor für gute Arbeit in den Kindertagesstätten.

Genügend Zeit für die Erzieherinnen und Erzieher zur Vorbereitung ihrer Arbeit in den Kitas und ein vernünftiger Betreuungsschlüssel sind hier besonders in den Blick zu nehmen.

 

Aber mit der Herangehensweise von Bündnis90/Die Grünen bei ihrem Antrag nach dem Motto: „man müsste, man könnte, man sollte“ kommen wir hier nicht weiter:

  • wenn von der ehemaligen Bundesfamilienministerin Geld angekündigt wurde, dann aber nichts kommt
  • wenn von der alten Landesregierung Geld vom Bund eingefordert wurde, dann aber ebenfalls nichts kommt, hilft uns das nicht weiter.

Wir, CDU und SPD, werden schon in einigen Monaten den Entwurf eines neuen Kindertagesstätten-Gesetzes vorlegen. Dann können sich alle mit ihren Vorschlägen einbringen:

  • wo besteht Handlungsbedarf?
  • Wie soll der Betreuungsschlüssel im Kita-Bereich aussehen?
  • Was kostet jede einzelne Maßnahme?
  • Wo kann man Bundesmittel einsetzen, die hoffentlich beim Land ankommen?
  • Welche Spielräume lässt der Landeshaushalt?
  • Welche Fortbildungsmaßnahmen für Erzieherinnen und Erzieher sind nötig?
  • Brauchen wir erweiterte Regelungen für Elternvertretungen?

Heute liegt uns ein konkreter Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen vor.

Da frage ich mich natürlich, warum erst jetzt und nicht schon in den letzten viereinhalb Jahren. Die Anforderungen an Erzieherinnen und Erzieher sind ja nicht erst seit drei Monaten gestiegen. Sie hatten genügend Zeit, ein Kita-Gesetz auf den Weg zu bringen. Jetzt meinen Sie, uns treiben zu müssen. Das ist völlig unnötig: Erst wenige Wochen ist die neue Landesregierung im Amt und schon haben wir uns auf den Weg gemacht.

Der Vorschlag in Ihrem Gesetzentwurf, sehr geehrte Frau Hamburg, schon zum 1. August 2018 in allen Kindergartengruppen mit 25 Kindern die dritte Kraft vorzuschreiben und vom Land zu bezahlen, ist völlig realitätsfremd:

Ein Großteil der Gruppen in Niedersachsen hat 25 Kinder und wenn diese alle mit Drittkräften ausgestattet würden, wären mehr als 200 Millionen Euro pro Jahr für die Finanzierung notwendig.

Das Hauptproblem ist allerdings der Fachkräftemangel in diesem Bereich: Sie selbst haben hierzu im letzten Plenum festgestellt, dass Erzieherinnen und Erzieher fehlen und es hier ein Maßnahmenpaket geben muss, um zu Verbesserungen zu kommen.

Sie haben uns doch selbst erzählt, dass es nicht genügend Bewerberinnen und Bewerber gibt, um die vorhandenen Stellen zu besetzen.

Hierzu hatten wir uns doch auf gemeinsame Beratungen verständigt, um die Erzieherausbildung und den Beruf attraktiver zu machen.

Meine Damen und Herren!

Die Finanzierung der qualitätsverbessernden Maßnahmen und die Bereitstellung entsprechender Fachkräfte müssen immer parallel im Blick behalten werden. Was nützt es den Kindern und den Kitas, wenn wir Gesetze auf den Weg bringen, deren Inhalte sich nicht realisieren lassen.

Liebe Frau Hamburg!

Eine von Ihnen angedachte Verkleinerung der Gruppengrößen muss ganz eng mit den kommunalen Spitzenverbänden abgesprochen werden: kleinere Gruppen – das bedeutet Bedarf an neuen Räumlichkeiten und das würde wieder zusätzlichen Investitionsbedarf auslösen und viele Kommunen in finanzielle Schwierigkeiten bringen. Schon heute haben viele Kommunen Schwierigkeiten, genügend Krippen- und Kita-Plätze zu bauen und der Nachfrage nach Plätzen gerecht zu werden.

Der Vorschlag, ab 2020 in jeder Kindergartengruppe eine Fachkraft mit heilpädagogischer Zusatzqualifikation vorzuschreiben ist ebenfalls unrealistisch. Die Fortbildungsmöglichkeiten müssen für diesen Umfang erst geschaffen werden und dann könnte nach und nach die Qualifikation erworben werden. Aber doch nicht von hier auf jetzt – besonders, weil Sie auch in diesem Bereich in den letzten Jahren nicht besonders viel angeschoben haben.

Ihr Ansatz, auch in den Kitas überwiegend inklusiv arbeiten zu lassen, ist erkennbar. Aber ich möchte unbedingt zum Beispiel die Sprachheilkindergärten erhalten. In diesem Bereich ist ein behutsames Vorgehen wichtig: wie immer muss das Kindeswohl im Vordergrund stehen.

Ich komme zum Thema Elternvertretung:

Hier wird von Ihnen der Eindruck erweckt, als hätten Eltern kaum Einfluss auf die Arbeit in den Kindertagesstätten. Dabei gibt es bestimmt in allen Einrichtungen gewählte Elternvertreter, die gemeinsam mit der Kita-Leitung Konzepte für die Arbeit in ihrer Einrichtung entwickeln, Anträge an den Gemeinderat, den Stadtrat oder den Kreistag stellen und auch dort in den entsprechenden Ausschüssen mitwirken, wenn es um ihre Kindertagesstätten geht.

Bei uns in Schneverdingen werden zweimal im Jahr alle Kindertagesstätten ins Rathaus eingeladen. An drei langen Nachmittagen finden Kuratoriumssitzungen für die Kindertagesstätten statt.

Jeder einzelne Träger ist in einer separaten Sitzung für jede Kita mit Kita-Leitung und Elternvertretung dabei und stellt Haushaltspläne und Abschlüsse vor. Dabei werden alle Themen rund um diese Kita angesprochen: neue pädagogische Konzepte, neue Öffnungszeiten, bauliche Maßnahmen, die Höhe der Elternbeiträge und vieles mehr.

Wir brauchen meiner Meinung nach keine landeseinheitlichen Regelungen für die Elternvertretung. Und wir brauchen bestimmt nicht – wie unter § 10 vorgeschlagen- einen Rat mit je einem Gruppensprecher je Gruppe. Sollen dann in Kitas mit nur einer Gruppe Selbstgespräche geführt werden? Hier gibt es viel zu besprechen, um praktikable und flexible Lösungen für die Kitas zu bieten.

Meine Damen und Herren!

Für unsere Kinder wollen wir zu Qualitätsverbesserungen in den Kindertagesstätten kommen.

Dabei gibt es vieles zu beachten, wenn wir das Kitagesetz verändern wollen.

Ich lade Sie alle ein, sich nach Vorliegen unseres Gesetzentwurfs mit realistischen Vorschlägen einzubringen und freue mich auf die Beratungen im Fachausschuss.