Positionspapier zur Klausurtagung der CDU-Landtagsfraktion 23. / 25.04.2018 in Braunlage
Akzente für eine moderne Bildungspolitik in Niedersachsen
Die CDU-Landtagsfraktion steht für ein leistungsfähiges und modernes Bildungssystem in Niedersachsen, das den Schülerinnen und Schülern beste Bildungschancen eröffnet und den Erziehern und Lehrkräften attraktive Arbeitsbedingungen sichert. Voraussetzung hierfür sind eine gute Ausbildung für die Fach- und Lehrkräfte, eine moderne Ausstattung der Bildungseinrichtungen auch mit Blick auf die Herausforderung der Digitalisierung sowie eine gute Unterrichts-versorgung. Besonderen Handlungsbedarf sehen wir in der Modernisierung der Erzieherausbildung sowie beim Ausbau der digitalen Bildung.
Ausbildung stärken und Fachkräftebedarfe zielgerichtet decken:
Erzieherausbildung dualisieren!
Der Ausbau der frühkindlichen Bildung schreitet mit hohem Tempo voran. Neben der Bereitstellung von Kindergarten- und Krippenplätzen, Veränderungen im Aufgabenprofil und der räumlichen Ausstattung müssen die Ausbildung und die Deckung der Fachkräftebedarfe im Fokus stehen.
Die Bekämpfung des Fachkräftemangels und die Verbesserung der Qualität in der Ausbildung denken wir zusammen. In Deutschland haben wir mit dem Dualen Ausbildungssystem ein Vorbild, wie eine passgenaue und bedarfsgerechte Ausbildung durch die Verbindung von theoretischer und praktischer Ausbildung gelingt. Die CDU-Landtagsfraktion Niedersachsen will Theorie und Praxis stärker verzahnen und das Berufsbild hierdurch attraktiver gestalten.
Sowohl bei der Weiterentwicklung der grundständigen Erzieherausbildung als auch bei der Qualifizierung von sozialpädagogischen Fachkräften und Quer- sowie Seiteneinsteigern bietet eine dualisierte Ausbildung qualitative Vorteile. Sie leistet zudem einen wichtigen Beitrag dazu, die kommunalen Träger bei der Personalentwicklung und Personalbindung in den Einrichtungen der frühkindlichen Bildung zu unterstützen und zu entlasten.
Dabei wollen wir uns weitgehend an den Erfahrungen aus Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen mit der praxisintegrierten Ausbildung orientieren. Die Zahl der Absolventen stieg in Baden-Württemberg durch die praxisintegrierte Ausbildung um etwa 30 Prozent.
Insbesondere erleichtert die Zahlung einer Vergütung den Einstieg in die Erzieher-ausbildung. Unser Ziel ist es, neue Zielgruppen für den Erzieherberuf zu gewinnen.
Folgende Elemente sind dabei zentral:
Statt in zwei jeweils zweijährigen, vollschulischen und aufeinander aufbauenden Ausbildungen sollen Fachschüler künftig auch dualisiert zum Erzieherberuf geführt werden.
Die Auszubildenden sollen dabei pro Woche durchschnittlich zwischen 16 bis 20 Stunden Praxis leisten.
Die Fachschüler schließen hierfür von Beginn an einen Ausbildungsvertrag mit einer Kindertageseinrichtung oder einer sozialpädagogischen Einrichtung in Teilzeit und erhalten hierfür eine Vergütung. Die Trägereinrichtungen stellen entsprechende Ausbildungsplätze zur Verfügung und sind für die Vergütung verantwortlich.
Der Sozialassistent wird zukünftig als zweijährige dualisierte Ausbildung angeboten. Sozialassistenten in Ausbildung können als Drittkräfte eingesetzt werden.
Die Ausbildung zum Erzieher wird zukünftig als dreijährige dualisierte Ausbildung angeboten. (2.400 Theoriestunden, DQR 6, Fachhochschulreife).
Quereinsteiger oder Personen mit einschlägigen Vorerfahrungen werden in drei Jahren dualisiert zum Erzieherberuf geführt. Allgemeinbildende Inhalte (Mathematik, Politik, Sport, Religion) entfallen, sofern diese bereits in der Vorbildung vermittelt wurden. Dabei wird das erfolgreich abgeschlossene erste Jahr der dualisierten Erzieherausbildung als Äquivalent des Sozialassistenten behandelt.
Fächer, die zum Erreichen der Fachhochschulreife während der Erzieherausbildung notwendig sind, können zukünftig freiwillig abgewählt werden (z.B. Mathematik).
Die Ausbildungsverantwortung verbleibt bei den Fachschulen, die Betreuungszeit für die praktische Ausbildung bleibt im derzeitigen Stundenumfang erhalten. Es erfolgt eine praktische Anleitung durch die Fachkräfte beim Träger.
Die Fachschüler erhalten den gesetzlichen Urlaubsanspruch, die praktische Ausbildung erfolgt auch während der Schulferien. Fachschüler können in begrenzten Umfang unter Wahrung der Ausbildungsziele als Vertretungskräfte und für die Ferienbetreuung eingesetzt werden.
Die KMK-Rahmenvereinbarung über Fachschulen bleibt in der Regelausbildung genauso ein zentraler Orientierungsrahmen wie die Anforderungen des Deutschen Qualifikationsrahmens auf dem Niveau 6 für Erzieher sowie auf dem Niveau 4 für Sozialassistenten.
Veränderungen im Verhältnis von Praxis- und Theoriestunden werden nur in enger Abstimmung mit dem Arbeitskreis DQR und der Bund-Länder-Koordinierungsstelle DQR diskutiert. So werden die hohe Qualität der Erzieherausbildung sowie die Freizügigkeit der Fachkräfte in der frühkindlichen Bildung nachhaltig gesichert.
Das Niedersächsische Institut für Frühkindliche Bildung soll aktiv in die Entwicklung der dualisierten Erzieherausbildung und die etwaige Weiterentwicklung der Ausbildungsinhalte eingebunden werden. Hierzu soll die Wissenschaftlichkeit im Institut – auch in Zusammenarbeit mit der Universität Osnabrück – gestärkt werden.
Als weiteren Beitrag zur Attraktivitätssteigerung der Erzieherausbildung gilt die Schulgeldfreiheit auch in Fachschulen in freier Trägerschaft. Wir wollen die Schulgeldfreiheit zügig umsetzen, damit angehende Erzieher statt einer Schulgeldzahlung mit einer vernünftigen Vergütung kalkulieren können.
Digitale Bildung stärken – Lehrkräfte fortbilden – Infrastruktur ausbauen
Die Digitalisierung sorgt auch im Bildungssystem für erhebliche Veränderungen. Aus Sicht der CDU muss dabei gewährleistet werden, dass digitale Unterrichtsmaterialien als sinnvolle Ergänzung, nicht jedoch als Ersatz analoger Unterrichtsmaterialien bewertet werden. Unverzichtbarer Baustein der digitalen Bildung ist neben einer ausreichenden Bereitstellung analoger Endgeräte die Verfügbarkeit einer verlässlichen und leistungsstarken Internet- bzw. WLAN-Anbindung.
Die CDU begrüßt die Pläne der neuen Bundesregierung, bis 2021 rund 3,5 Mrd. Euro im Rahmen des Digitalpaktes Schule bereitzustellen. Hierfür ist eine Grundgesetzänderung notwendig. Wir setzen uns dafür ein, dass die notwendige Anpassung bis zum Jahresende Bundestag und Bundesrat passiert und die Mittel an die Länder bzw. die Kommunen ausgezahlt werden können. Dabei muss darauf geachtet werden, dass nicht ausschließlich finanzschwache Kommunen berücksichtigt werden. Es ist unser Ziel, bis Jahresende die notwendigen Vorarbeiten auf Landesebene abzuschließen, um eine unverzügliche Auszahlung der Mittel in Niedersachsen voranzutreiben.
Zu den landespolitischen Herausforderungen gehören
· der Ausbau der Förder- und Beratungsangebote, u.a. über die Landesinitiative N-21 sowie das Breitbandkompetenzzentrum Osterholz,
· ein Zeitplan zur Ausstattung der allgemein- und berufsbildenden Schulen mit WLAN sowie ihre Anbindung an ein gigabitfähiges Glasfasernetz,
· ein verlässlicher Rechts- und Versicherungsrahmen für den Einsatz von Instrumenten der digitalen Bildung einschließlich der Bring Your Own Device-Thematik,
· eine rechtssichere und anwenderfreundliche Messengerlösung für den Schulbetrieb,
· der Ausbau der Fort- und Weiterbildungsangebote für Lehrkräfte zum Umgang mit digitalen Medien und Unterrichtsmaterialien. Dabei soll auch die Möglichkeit berufsbegleitender, zum Teil onlinebasierter Fort- und Weiterbildungsangebote geprüft werden, um negative Effekte für die Unterrichtsversorgung zu minimieren,
· die Erweiterung von Cloud-Angeboten, u.a. der Niedersächsischen Bildungscloud, auf alle allgemein- und berufsbildenden Schulen, um Lehrkräfte insbesondere bei der Unterrichtsvorbereitung entlasten.