Petitionsausschuss: Treffen der Vertreter in Stuttgart
Vertreter der Petitionsausschüsse des Deutschen Bundestages und der Landesparlamente haben sich am Montag in Stuttgart zum Informations- und Erfahrungsaustausch getroffen. Themen waren unter anderem private Petitionsplattformen, Folgerungen aus der EU-Datenschutzgrundverordnung und die Behandlung von Petitionen in öffentlicher Sitzung. Auch internationale Aspekte standen auf der Agenda. Teilnehmer der Tagung waren die Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden der Petitionsausschüsse von Bund und Ländern. Die Tagung findet alle zwei Jahre in wechselnden Bundesländern statt. Es war ein Erfahrungsaustausch und ein Beitrag zur Netzwerkbildung. Wir haben unter anderem darüber gesprochen, wie die einzelnen Ausschüsse das Thema Öffentlichkeit bewerten und wie mit Kampagnen durch die privaten Petitionsplattformen umgegangen werden kann. Das Petitionsrecht ist ein Grundrecht.
Es steht in Artikel 17 des Grundgesetzes: “Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten und Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.” Wer bei uns eine Petition einreicht, kann sicher sein, dass diese auch in einem formellen Verfahren ordentlich bearbeitet wird.