Niedersächsische Corona-Verordnung

Niedersachsen hat ein Beherbergungsverbot für Urlaubsreisende aus Gebieten mit besonders hohen Corona-Infektionszahlen erlassen.
Die Verordnung ist am 10.10.2020 in Kraft getreten.
Dass diese Maßnahme umstritten sein würde, war mir und vielen in der Landesregierung ebenso bewusst. Denn nach vielen Monaten der Lockerung hat das Land erstmals wieder Beschränkungen ausgesprochen. Nachdem die Länder sich, vor dem Hintergrund der deutlich steigenden Infektionszahlen, am Mittwoch auf ein gemeinsamen Vorgehen in den Herbstferien verständigt hatten, hat das Land Niedersachsen ein Beherbergungsverbot für Menschen aus Risikogebieten zur Eindämmung des Corona-Virus erlassen. Die dafür notwendige Niedersächsische Corona-Beherbergungs-Verordnung wurde am 9. Oktober 2020 im Gesetz und Verordnungsblatt des Landes veröffentlicht (siehe Link unter dem Text).
Die bundesweit stark steigenden Infektionszahlen erfordern ein entschlossenes Handeln. Das Beherbergungsverbot ist dabei im Vergleich zu Quarantäneverpflichtungen für Reisende aus Gebieten mit hohen Infektionszahlen das deutlich mildere Mittel und entspricht der Verabredung der Länder zu einem möglichst einheitlichen Vorgehen.
Nach der neuen Verordnung sind seit heute Übernachtungen zu touristischen Zwecken in Hotels, Pensionen, Jugendherbergen und ähnlichen Beherbergungsbetrieben, aber auch in Ferienwohnungen, Ferienhäusern und auf Campingplätzen leider all denjenigen verboten, die aus Gebieten oder Einrichtungen mit besonders hohen Infektionszahlen kommen.
Für die niedersächsische Tourismuswirtschaft ist das ein herber Rückschlag in der gerade begonnenen Erholungsphase. Wirtschaftsminister Bernd Althusmann hat daher erklärt, die Betriebe mit den Folgen nicht alleinzulassen. Er plant kurzfristige Hilfsmaßnahmen im Umfang von bis zu 10 Millionen Euro. Damit sollen Einnahmeausfälle aufgrund des jetzt beschlossenen Beherbergungsverbots ausgeglichen werden.
Entscheidend für das Aussprechen des Beherbergungsverbotes ist, ob in dem Gebiet in den zurückliegenden sieben Tagen mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.00 Einwohnerinnen und Einwohnern aufgetreten sind. Maßgeblich für diese Einschätzung sind hier die vom Robert-Koch-Institut täglich auf Kreisebene veröffentlichten Werte. Wenn in einem Kreis oder in einer kreisfreien Stadt diese sogenannte 7-Tages-Inzidenz höher liegt als 50, wird vom Gesundheitsministerium geprüft, ob es Hinweise dafür gibt, dass es sich um ein eng eingrenzbares Infektionsgeschehen handelt.
Alle Gebiete, deren Bürgerinnen und Bürger vom Beherbergungsverbot in Niedersachsen betroffen sind, werden vom Gesundheitsministerium auf der Internetseite der Landesregierung unter http://www.niedersachsen.de/coronavirus veröffentlicht.
Menschen, die aus einem Gebiet mit entsprechend hohen Infektionszahlen kommen, können sich jedoch einem freiwilligen Corona-Test unterziehen. Wenn sie dann über ein ärztliches Zeugnis in Papierform oder in digitaler Form verfügen, das bestätigt, dass keine Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Infektion mit dem Corona-Virus vorhanden sind, dürfen sie in Niedersachsen Ferien machen. Das ärztliche Zeugnis muss jedoch auf einer molekularbiologischen Testung basieren, die höchstens 48 Stunden vor der Anreise vorgenommen worden ist. Maßgeblich für diese Frist ist dabei das Vorliegen des Testergebnisses.
Das Unterbringungsverbot gilt nicht für Übernachtungsgäste die zwingend notwendig und unaufschiebbar beruflich oder medizinisch veranlasst anreisen. Ausgenommen von dem Beherbergungsverbot sind auch Menschen, die aus privaten Gründen nach Niedersachsen kommen, etwa um enge Angehörige oder Lebenspartner zu besuchen oder um Sorge- oder Umgangsrechte wahrzunehmen oder um schutzbedürftigen Personen Beistand und Pflege zu leisten. Das für den Beherbergungsbetrieb zuständige Gesundheitsamt kann in begründeten Einzelfällen auf Antrag weitere Ausnahmen zulassen.
Das Beherbergungsverbot gilt nicht für Personen, die bereits vor der Veröffentlichung dieser Verordnung nach Niedersachsen eingereist sind. Wer also schon hier im Land ist und hier bereits Urlaub macht, darf bleiben. Für Menschen die aus einem Gebiet mit hohen Infektionsgeschehen in Niedersachsen kommen, gilt der Zeitpunkt des Beginns der Beherbergung. Verstöße gegen das Beherbergungsverbot stellen Ordnungswidrigkeiten dar und werden mit Geldbußen bis zu 25.000 € geahndet.

https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/vorschriften-der-landesregierung-185856.html