Neues aus dem Kultus-Ausschuss
Im Januar-Plenum wurden Änderungen im Niedersächsischen Schulgesetz auf den Weg gebracht, um wichtige Vorhaben des Koalitionsvertrages umzusetzen:
Für Kinder, die das sechste Lebensjahr zwischen dem 1. Juli und dem 30. September vollenden, können die Erziehungsberechtigten den Schulbesuch durch schriftliche Erklärung gegenüber der Schule um ein Jahr hinausschieben. Das Einschulungsalter wird flexibilisiert.
Bei der Inklusion sollen das individuelle Kindeswohl, die Sicherung der Wahlfreiheit und das Gelingen der Inklusion im Mittelpunkt stehen. Die bestehenden Förderschulen im Förderschwerpunkt Lernen erhalten nach Entscheidung des Schulträgers Bestandsschutz und können künftig letztmalig zum Beginn des Schuljahres 2022/2023 Schülerinnen und Schüler in den 5. Schuljahrgang aufnehmen. Alternativ können auch Lerngruppen bei Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt Lernen an anderen allgemeinbildenden Schulen des Sekundarbereichs I eingerichtet werden. Voraussetzung ist jeweils ein durch die Entwicklung der Schülerzahlen prognostizierbarer Bedarf (mindestens 13 Schülerinnen und Schüler je Klasse). Außerdem müssen die Schulträger darlegen, mit welchen Maßnahmen der regionalen Schulentwicklung sie das Ziel der inklusiven Schule für ihre Region erreichen wollen.
Das Thema „Beitragsfreiheit im Kita-Bereich“ wird im Moment intensiv mit den kommunalen Spitzenverbänden diskutiert. Um den Kommunen die wegfallenden Elternbeiträge zu ersetzen, wird darüber nachgedacht, in Zukunft keine festen Pauschalen für den Halbtags- oder Ganztagsbesuch der Kita zu zahlen (bisher 120,00 oder 160,00 Euro je Kind und Monat), sondern sich auf einen bestimmten Prozentsatz der Betriebs- und Sachkostenabrechnung als allgemeine Finanzhilfe zu verständigen.