Kulturförderungsgesetz

17. Dezember 2021

Wir wollen die Kultur weiter und besser fördern – Niedersachsen braucht das Kulturfördergesetz!

Der Doppelhaushalt 2022/23 ist eine Voraussetzung dafür, dass sich die vielen Haupt- und ehrenamtlichen in diesem herausragenden Maße im Bereich der Kultur engagieren können.

Wir haben als Regierungsfraktionen mit unserer politischen Liste dafür gesorgt, dass die Kultur eine auskömmliche Finanzierung erfährt. Insgesamt werden in den kommenden beiden Jahren erhebliche Mittel im Landeshaushalt für die Kultur zur Verfügung  stehen.  Beispielhaft sind darin 113,2 Millionen Euro in 2022 und 114,4 Mio. Euro in 2023 für die drei Staatstheater enthalten.

Die nichtstaatlichen Theater, die Soziokultur und die Kulturverbände erhalten jeweils Zuschüsse  von 106 Millionen Euro. Die Theaterpädagogik bekommt weiterhin in jedem Jahr 250.000 Euro und der Ansatz für die kommunalen Theater wird im Jahr 2023 um 440.000 Euro erhöht. Die Summen zeigen, dass die Kultur in Niedersachsen weiterhin vom Land erheblich unterstützt wird.

Im kommenden Jahr wird der Landtag mit dem Kulturfördergesetz ein weiteres Zeichen setzen:

Kultur ist ein Anker der Gesellschaft, bildet und sichert nicht zuletzt vielen Kulturschaffenden den Lebensunterhalt. Wir als CDU setzen uns für die Stärkung und Erhalt der Kultur ein! Daher haben wir im Dezember Plenum im Rahmen unserer aktuellen Stunde über ein Niedersächsisches Kulturfördergesetz debattiert. Mit dem Gesetz wollen wir die Kulturförderung des Landes Niedersachsen als öffentliche Aufgabe festschreiben und damit nachhaltig absichern. Kultur treibt die Teilhabe aller Generationen und Schichten am gesellschaftlichen Leben voran, fördert die Bildung, ist Freizeitgestaltung für ganze Familien, stärkt die regionale Identität und schafft innovative Arbeitsplätze. Daher wollen wir die Kultur weiter und besser fördern und dies im Kulturfördergesetz verankern. Bei der Gestaltung des Kulturfördergesetzes legen wir darauf wert, dass die Kulturverantwortung auch zukünftig in der Hand der Kommunen bleibt und das Land diese dabei unterstützt. Dabei werden wir die gesamte Breite und Vielfalt der Kultur berücksichtigen. Die Landeseinrichtungen werden auch in Zukunft erheblich gefördert, die internationale Zusammenarbeit soll gestärkt werden. Das Kulturfördergesetz soll noch in dieser Legislaturperiode beschlossen werden, so dass der neue Landtag nach der Wahl im Oktober darauf aufbauen kann. Wir setzen mit dem Kulturfördergesetzt ein Zeichen, dass Kultur wichtig für die Gesellschaft ist. Wir wollen und werden sie unterstützen.