Kriminelle Familienclans konsequent bekämpfen
Die zunehmenden Aktivitäten von Angehörigen krimineller Familienclans können nur dann erfolgreich und nachhaltig bekämpft werden, wenn neben den Strafverfolgungsbehörden auch die Sozial- oder Finanzämter beteiligt werden, etwa bei Fällen von Steuerhinterziehung, Geldwäsche und Sozialleistungsmissbrauch. Bei der Zusammenarbeit sollten alle Behörden von der Möglichkeit sogenannter Fallkonferenzen Gebrauch machen, um insbesondere jugendliche Intensivtäter in den Blick zu nehmen.
Unerlässlich ist ein abgestimmtes Vorgehen aller Behörden auf Grundlage einer Gesamtstrategie.
Um Clankriminalität effektiv bekämpfen zu können, ist ein abgestimmtes Vorgehen mit anderen Ländern und dem Bund wichtig, insbesondere bei länderübergreifend agierenden kriminellen Clans, um wirkungsvoll gegen diese vorzugehen. Ziel ist es, Clankriminalität nicht erst ab der Schwelle zur Organisierten Kriminalität, sondern bereits deutlich darunter mit konsequenter Strafverfolgung zu bekämpfen, beginnend bei kleineren Ordnungswidrigkeiten über häusliche Gewalt und Betäubungsmitteldelikte bis hin zur Schwerkriminalität.
Für die CDU-Fraktion setzt die niedersächsische Justizministerin Barbara Havliza dabei bereits jetzt die richtigen Zeichen: Mit den vier Schwerpunktstaatsanwaltschaften im Land zeigen wir, dass der Rechts-staat entschlossen ist, gegen kriminelle Clans und ihre Machenschaften vorzugehen.
Auf Bundesebene ist jedoch mit der neuen Ampel-Koalition die Bekämpfung der Clankriminalität zum Stillstand gekommen, weil man dort erst semantisch überprüfen wolle, was Clans überhaupt seien. Wir in Niedersachsen springen mit unserem Entschließungsantrag deutlich weiter, während in Berlin nur geredet wird.
Es wartet auf den Bund eine wichtige Aufgabe und leider habe ich nicht die Erwartung, dass diese in der neuen linksgelben Koalition erkannt wird. Und das ist die erleichterte Möglichkeit der Vermögensabschöpfung und der Beweislastumkehr. Denn wenn der Lebensstandard und die legale Erwerbssituation sichtbar auseinanderfallen, dann müssen die Früchte des clankriminellen Handelns nicht nur durch den Staat eingezogen werden können, sondern die Clans selbst müssen darlegen, wie sie zu diesem Lebensstandard, wie zum Beispiel bei Immobilien oder Luxusautos gekommen sind.