Kinderbetreuung weiterhin gesichert – auch durch Tagesmütter/-väter

Eltern, die in wichtigen Bereichen arbeiten, z.B. in der Pflege, der Medizin, der Versorgung oder anderen relevanten Bereichen brauchen für ihre Kinder eine Notbetreuung in den Kitas. Auch die Tagesmütter/-väter werden in der Notbetreuung gebraucht.
Auf Nachfrage der Abgeordneten Gudrun Pieper und Karl-Ludwig von Danwitz beim Kultusministerium Niedersachsen, ob die Kostenbeteiligung des Landes Niedersachsen für die Kinderbetreuung weiter gewährt wird, ist ihnen bestätigt worden, dass auch für die Zeit, in der nur Notbetreuung stattfindet, weiter unbefristet Landesgeld fließt. Grundlage der Finanzierung ist das SGB VIII, § 23 und nicht die §§ 16ff im Kindertagesstättengesetz (KitaG). Demnach haben die Kommunen oder Landkreise die Möglichkeit ihre Tagesmütter oder –väter weiter zu bezahlen. Wird dies nicht erfüllt, entfallen auch die Landeszuschüsse! „Das wollen wir verhindern“, so von Danwitz und Pieper abschließend.