Kinder- und Zwangsehen dürfen keine Tabuthemen sein!

Dunkelfeld ausleuchten, Bewusstsein in der Öffentlichkeit für die Thematik schärfen!

Zum Thema Kinderehen in Deutschland hat die CDU-Landtagsfraktion am heutigen Tag eine Anhörung durchgeführt. Vertreten waren Expertinnen und Experten aus Organisationen, die sich dem Phänomen seit Jahren widmen, u. a. Terre des femmes, Solvodi Niedersachsen e. V. der Kinderschutzbund Niedersachsen und die Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen. Mit dem Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen wurde die Ehemündigkeit im Interesse des Kindeswohls auf generell 18 Jahre festgelegt. Damit können die zuständigen Behörden seit 2017 deutlich besser gegen Kinderehen vorgehen.

Wir müssen heute zur Kenntnis nehmen, dass Kinder- und Zwangsehen immer noch in vielen Gemeinschaften mit Migrationshintergrund weit verbreitet sind. Das Dunkelfeld ist groß, verlässliches Zahlenmaterial liegt nicht vor. Das ist eine ernüchternde Erkenntnis der Anhörung. Wir können das Ausmaß nur erahnen, wenn davon berichtet wird, dass Kinder mit Migrationshintergrund nach den Sommerferien in ihrem Heimatland bleiben.

Für uns als CDU-Fraktion steht fest, dass hier schnelle Änderungen erforderlich sind. Wir müssen das Dunkelfeld ausleuchten, um das Bewusstsein in der Öffentlichkeit für die Thematik zu schärfen. Forschungsarbeit am Schreibtisch wird hier nicht ausreichen. Wir müssen Wege finden, um mit den betroffenen Kindern, vor allem Mädchen und Frauen, Kontakt aufzunehmen.

Daneben werden dauerhaft Beratungsstellen benötigt, an die sich Betroffene anonym und auch digital wenden können. Eine Sensibilisierungsoffensive bei den zuständigen Behörden vor Ort über die vorhandenen kommunalen Präventionsräte muss ebenfalls schnellstmöglich initiiert werden. Hierfür stehen im Doppelhaushalt 2022/23 des Justizministeriums zusätzliche Finanzmittel in Höhe von insgesamt 400.000 Euro zur Verfügung. Langfristig müssen wir einen Dauerlauf starten und beim Thema konsequent am Ball bleiben.

Eine kurzfristige Maßnahme ist die Verschärfung des § 237 im Strafgesetzbuch. Auch Kinderehen, die dem Anschein nach freiwillig geschlossen werden, müssen dem Strafrecht unterfallen. Der Staat muss seine Schutzfunktion gegenüber Kindern wahrnehmen, denn verheiratete Mädchen sind häufig Opfer sexuellen Missbrauchs. Es geht beim Thema Kinderehen um elementare Menschenrechte, und hierzu gehört auch, dass bereits Kinder Rechte haben und weder Werkzeuge von traditionellen Familienstrukturen, Ehrverständnis oder Religion sind.