Einzelhandel auch in den ländlichen Räumen eine Chance geben

Gleichwertige Lebensverhältnisse in Stadt und Land: Dieses Ziel zu erreichen, bleibt eine Daueraufgabe in Niedersachsen und steht natürlich auch auf meiner Agenda zur Landtagswahl am 9. Oktober 2022. Ebenso bleibt es eine Daueraufgabe, Verordnungen von unnötigem Ballast und überholten Vorgaben zu befreien. In der Fragerunde nach meinem Redebeitrag zur Nominierung der Kandidaten zur Landtagswahl bin ich genau auf diese Thema angesprochen worden: Was kann das Land tun, um den Einzelhandel zu stärken?

Natürlich haben wir alle als Verbraucher den größten Einfluss auf den Erfolg oder Misserfolg unseres stationären Einzelhandels, aber: Es muss darum gehen, zukunftsfähigen Einzelhandelsstrukturen auch im ländlichen Raum eine Perspektive zu geben. Die bisherige Begrenzung, dass Geschäfte mit mehr als 800 qm Verkaufsfläche als sogenannter großflächiger Einzelhandel in Ortschaften unterhalb der Grundzentren regelmäßig nicht genehmigungsfähig sind, passt aus Sicht der CDU-Fraktion im Landtag nicht mehr in die Welt. Genauso brauchen im ländlichen Raum Einzelhändler, die oft bereits seit Generationen vor Ort ansässig sind, Entwicklungsmöglichkeiten. Auch diese werden ihnen allzu oft verwehrt.

De facto führen die aktuellen kleinteiligen Vorgaben dazu, Neuansiedlungen des Einzelhandels in heutzutage ganz normalen Größenordnungen auf dem Lande zu verhindern und den alteingesessenen Handel zur Aufgabe zu zwingen. Wozu die derzeit geltenden Vorgaben gerade nicht führen, ist eine Aufwertung kleiner Geschäfte in den Orten, auch wenn man sich diesen Effekt durch solche Restriktionen vielleicht erhofft.

Wenn es uns ernst ist mit dem Engagement für gleichwertige Lebensverhältnisse, müssen wir die wohnortnahe Versorgung sicherstellen. Keiner will einen Wildwuchs auf grüner Wiese; diese oft genug enthemmte Phase der Untersteuerung haben wir bereits in den neunziger Jahren erlebt. Die derzeitigen Richtlinien sind aus unserer Sicht jedoch übersteuert; es bedarf der Deregulierung.

Und das ist im Übrigen auch eine klare Botschaft der EU-Dienstleistungsrichtlinie: Übermäßig restriktive Marktzugangsanforderungen sind untersagt, Vielzahl und Kleinteiligkeit der Vorgaben kann in der Summe ein unverhältnismäßig großes Hindernis darstellen. Vor diesem Hintergrund sollten wir es dem stationären Einzelhandel nicht noch zusätzlich schwermachen und dort Erleichterungen herbeiführen, wo wir als Land direkten Einfluss nehmen können, um Niedersachsen weiterzuentwickeln, unnützen Ballast über Bord werfen und dem Einzelhandel auch in den ländlichen Räumen eine Chance geben.