Corona-Sonderprogramm für gemeinnützige Kultureinrichtungen

In der Corona-Pandemie stehen die niedersächsischen Kultur-einrichtungen vor erheblichen Herausforderungen. Während Museen unter Beachtung von Abstands-, Zugangs- und Hygieneregelungen mittlerweile wieder öffnen können, fällt in anderen Bereichen die Entwicklung geeigneter Öffnungsstrategien immer noch vergleichsweise schwer. Gerade kleine Einrichtungen und Vereine sind oftmals in existenzieller Not. Deshalb geht heute das Corona-Sonderprogramm für gemeinnützige Kultureinrichtungen und Kulturvereine an den Start. Mit einer Fördersumme von zunächst mindestens sechs Mio. Euro sollen gemeinnützige Kultureinrichtungen unterstützt werden, die in den bisherigen Hilfsprogrammen nicht berücksichtigt wurden und die pandemiebedingt in eine existenzbedrohte Wirtschaftslage geraten sind. Zuschussfähig sind z.B. Betriebskosten, Mieten und anderen unvermeidbaren Zahlungsverpflichtungen. In Anlehnung an das Investitionsprogramm werden Anträge bis 8.000 Euro von den Landschaften und Landschaftsverbänden verantwortet, während Anträge über 8.000 Euro durch mein Haus bearbeitet werden. Wichtig ist dabei, dass Personalkosten ausdrücklich nicht förderfähig sind. Diese Förderung richtet sich ebenfalls nicht an Soloselbstständige. Weitere Informationen zum Corona-Sonderprogramm sind abrufbar unter https://www.mwk.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/ausschreibungen_programme_forderungen/corona-sonderprogramm-fur-gemeinnutzige-kultureinrichtungen-und-kulturvereine-188405.html