Biogas als Perspektive für die Verdrängung von Gas und Öl im Wärmemarkt
Verbrennung von Biogas über Notfackel und Strom-Einspeisemanagement ruft Kritik hervor
Strom und Wärme aus Biogas haben in Niedersachsen eine große wirtschaftliche Bedeutung. Der Stromversorgung aus Biogasanlagen ist nicht nur klimafreundlicher als Strom aus fossilen Energieträgern, auch im Hinblick auf den Krieg in der Ukraine und die Versorgungssicherheit von Gas, könnte Biogas helfen, die Abhängigkeit von russischen Gaslieferungen zumindest zu senken.
In diesem Zusammenhang erreichten unsere CDU-Fraktion im Landtag viele Anfragen, insbesondere von Landwirte, die die Regelungen seitens der Landesregierung zur Strom- und Gaserzeugung durch Biogasanlagen kritisieren. Es ruft zu recht Unverständnis in der Bevölkerung hervor, wenn durch die – von den Landwirten nicht gewollte Abschaltung – oftmals schon erzeugtes Biogas in Anlagen ohne Gasspeicherreserven über die Notfackel verbrannt wird, da es von den Netzbetreibern nicht eingespeist wird. Gemeinsam mit meinen Kollegen Martin Bäumer, Dr. Marco Mohrmann, Helmut Dammann-Tamke und Heiner Schönecke habe ich diese Kritik als Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung an die Landesregierung gestellt. Die Anlagen sorgen für ein klimaneutrales Heizen und für eine verlässliche Stromerzeugung, durch einen flexiblen Betrieb. Biogasanlagen mit Wärmeauskopplung sind jedoch durch netznotwendige Abregelungen des Redispatch 2.0 betroffen. Das bedeutet, Anlagen werden oft mehrere Tage von der Einspeisung gekappt. Daraus resultiert, dass diese nicht eingespeiste Energie, durch fossile Brennstoffe kompensiert werden muss.
Doch auf welchen gesetzlichen Grundlagen beruhen die Abschaltungen von Biogasanlagen durch Netzbetreiber? Das möchten wir in unserer Kleinen Anfrage an die Landesregierung wissen. Ebenso, welche Möglichkeiten es gibt, Biogasanlagen mit Wärmeauskopplung nachrangig abzuregeln und eine Mindesterzeugung von 60 Prozent zu ermöglichen.
Außerdem fragen wir, ob der Landesregierung Informationen vorliegen, in welchem Umfang in Niedersachsen Biogasanlagen bei Netzüberlastungen heruntergefahren werden, und in welchem Umfang Biogas über die Notfallfackeln ohne Nutzung verbrannt wird. Eine weitere Anmerkung ist, warum die Regelung des konventionellen Bereichs, im Einspeisemanagement und beim Redispatch KWK-Anlagen nachrangig aus der Versorgung zu nehmen, nicht auf Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien übertragen wird.
Zudem weisen wir darauf hin, dass die Verbände BDEW und VKU einen Leitfaden vorgelegt haben, der eine nachrangige Schaltung von erneuerbaren Energien aus KWK-Anlagen vorsieht. Dieser ist bisher nicht umgesetzt worden. Kennt die Landesregierung die Gründe dafür?
Abschließend richten wir die Frage an die Landesregierung, ob sie vor dem Hintergrund der aktuell angespannten Lage auf dem Gasmarkt in der Umsetzung des Einspeiseleitfadens nach VKU und BDEW eine Perspektive für die Verdrängung von Gas und Öl im Wärmemarkt bereits für die nächste Heizperiode sieht. Sollte dies der Fall sein, möchten wir gerne wissen, welche konkreten Schritte die Landesregierung unternimmt, um den Einspeiseleitfaden zu ändern.