ASP-Prävention, Zurückdrängen der Nutrias und Elterntierschutz – Jagdgesetz-Novelle

Mit der Novellierung des Jagdgesetzes schaffen wir die Voraussetzung für eine effektivere Bekämpfung von Tierseuchen wie der Afrikanischen Schweinepest und sorgen für eine erleichterte Bejagung der Nutrias (Biberratte). Unter Berücksichtigung der Verbandsanhörung im September werden wir an einigen Stellen des Gesetzentwurfes noch Änderungen vornehmen. So werden wir im Gesetz ganz eindeutig regeln, dass der Elterntierschutz nur beim Ausbruch einer Seuche und auch dann nur durch eine gesonderte Verordnung des Landwirtschaftsministeriums aufgehoben werden kann. Damit tragen wir der hohen Bedeutung des Elterntierschutzes Rechnung und schaffen gleichzeitig ein wirkungsvolles Instrument zur Seuchenbekämpfung. Für die Nutrias bleibt der Elterntierschutz hingegen aufgehoben, da ihre effektive Bejagung sonst unmöglich wäre.
Der Schutz von Elterntieren ist ein hohes Gut: Er darf beim Schwarzwild nur im Ausnahmefall ausgesetzt werden, zum Beispiel bei einem akuten Seuchenausbruch.

Gleichzeitig kommen wir dem dringenden Appell der Deich- und Unterhaltungsverbände nach, die Bejagung der Nutrias effektiver und praktikabler zu gestalten, indem der Elterntierschutz nur für diese eine Art aufgehoben wird. Hier geht der Küstenschutz und damit die Sicherheit von Millionen Niedersachsen vor Tierschutz. Strikt verboten bleibt die Jagd aus dem bewegten Fahrzeug heraus, um die Sicherheit für Jäger und unbeteiligte Dritte zu garantieren. Neu ist die Erlaubnis zur Verwendung von Schalldämpfern: Diese Regelung dient ausschließlich dem Gesundheitsschutz von Jäger und Hund.