150 Millionen Euro für die Kommunen – Das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz ist ein gutes Signal für Niedersachsen!

Durch das Gesetz über Zuwendungen des Landes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden (Niedersächsisches Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz – NGVFG) werden die dem Land zustehenden Bundesmittel auf gesetzlicher Basis langfristig für die Finanzierung von Zuwendungen des Landes zur Unterstützung von Verkehrsprojekten und Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Kommunen gesichert. Davon profitieren neben Landkreisen, Städten und Gemeinden auch nichtbundeseigene Eisenbahnen und Verkehrsunternehmen in erheblichem Umfang.

In der Koalitionsvereinbarung von SPD und CDU in Niedersachsen heißt es: „Zur Stärkung des kommunalen Straßenbaus und des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) wollen SPD und CDU die Bundesmittel in vollem Umfang kompensieren und aufstocken. Diese Mittel sollen jeweils zur Hälfte dem kommunalen Straßenbau und dem ÖPNV zugutekommen…“

Wir heben die Mittel pro Jahr für die Gemeindeverkehrsfinanzierung um 26,5 Millionen auf 150 Millionen Euro an. Damit setzen wir ein Zeichen für Kommunen, Pendler, Gewerbetreibende und die Verkehrssicherheit. Mit der Mittelerhöhung und der gleichberechtigten Verteilung der Mittel zwischen dem Straßen- und Radewegebau sowie dem ÖPNV beziehungsweise Schienenpersonennahverkehr (SPNV) werden beide Bereiche zukunftsfest aufgestellt. Eine 50:50-Verteilung der Mittel ist gut geeignet, um dem Investitionsbedarf auf beiden Feldern angemessen Rechnung zu tragen.

Die Mittel des Gesetzes finden in vielfältiger Weise Verwendung: beim Ausbau bestehender Straßen, für den Neu- und Ausbau von Radwegen, für die Erneuerung von Brücken, für Kreisverkehre, sichere Bahnübergänge und die Beseitigung von Unfallschwerpunkten. Der ÖPNV profitiert vom Bau von Straßen- und Untergrundbahnlinien, von der Anschaffung von Bussen und Schienenfahrzeugen, dem Bau von Bushaltestellen und Fahrradstellplätzen und durch die Anschaffung von Verkehrstelematik.

Unser besonderer Dank gilt daher Minister Dr. Bernd Althusmann und seinem Haus, dass wir in so kurzer Zeit die notwendige Erhöhung der Mittel realisieren und so die Gemeindeverkehrsfinanzierung langfristig und nachhaltig sichern können!