Betreuungszeiten in Waldkindergärten erweitern

Waldkindergärten mit dem täglichen, witterungsunabhängigen Aufenthalt im Wald sind für viele Eltern und Kinder attraktiv. Viel Bewegung und ein Schwerpunkt bei der Umweltbildung zeichnen sie aus. Bei der Betreuungszeit gibt es heute die Begrenzung auf 30 Stunden wöchentlich inclusive einer Stunde Sonderöffnungszeit. Diese Praxis ist meist notwendig, da Kindern eine längere Aufenthaltsdauer im Freien bei jedem Wetter und zu jeder Jahreszeit, also auch bei Dauerregen und Kälteeinbrüchen, insbesondere aus gesundheitlichen Gründen nicht zuzumuten ist.

Einige Eltern melden aber einen größeren Bedarf an Betreuungszeit an, denn die Arbeitswelt der Eltern hat sich geändert. Die Waldkindergärten suchten als Reaktion auf diesen Bedarf für die Zeit über fünf Stunden hinaus Kooperationen mit Trägern von festen Räumlichkeiten.

In einem ersten Schritt soll nun im neuen Kita-Gesetz der Betreuungsumfang auf sechs Stunden erweitert werden mit der Voraussetzung, dass den Kindern eine warme Mahlzeit angeboten werden kann. Um all die Anforderungen für eine noch längere Betreuungszeit zu beleuchten, wird ab dem 1. August 2021 ein Modellprojekt durchgeführt. Nach Ablauf der zweijährigen Modellphase und der Auswertung der Ergebnisse kann dann über eine weitere gesetzliche Verlängerung der Betreuungszeit in Waldkindergärten entschieden werden.