Zusätzlicher Feiertag – Diskussion noch nicht beendet

Im Koalitionsvertrag sind CDU und SPD übereingekommen, dass in Niedersach-sen ein zusätzlicher Feiertag eingeführt werden soll, um das starke Ungleichge-wicht gegenüber anderen Bundesländern abzumildern. Dabei haben wir bewusst darauf verzichtet, eine Vorentscheidung für einen weltlichen oder einen kirchlichen Feiertag zu treffen. Stattdessen werden wir im Niedersächsischen Landtag ohne Empfehlungen der Fraktionen offen über einen geeigneten Feiertag entscheiden. Uns ist in diesem Verfahren wichtig, dass auch die Kirchen und Religionsgemein-schaften die Gelegenheit erhalten, ihre Standpunkte darzustellen.
Die derzeitigen Diskussionen sind noch nicht abgeschlossen. Die Landesregierung hat beschlossen, den Abgeordneten des Niedersächsischen Landtags den Tag der Reformation als Termin zu empfehlen. Es ist jedoch bereits heute absehbar, dass sich auch der Weltfrauentag sowie der Buß- und Bettag erheblicher Beliebtheit er-freuen und voraussichtlich im Rahmen der bevorstehenden Debatten zur Entschei-dung vorgelegt werden dürften.
Wir bevorzugen dabei einen kirchlichen Feiertag. Da kirchliche Feiertage bereits heute in § 7 des Niedersächsischen Feiertagsgesetzes verankert sind, würde ihre Anerkennung als staatlicher Feiertag keine grundsätzliche Veränderung für die Weise, in der diese Tage begangen werden, beinhalten. Über die Entscheidung im Landtag werden wir Sie informieren.