Neues Brandschutzgesetz für Niedersachsen

„Mit dem beschlossenen Gesetzentwurf zur Änderung des Brandschutzgesetzes setzen wir die Wünsche der Feuerwehren in Niedersachsen zügig um. Gleichzeitig erhöhen wir die Sicherheit im Brandschutzbereich“, teilt der CDU-Landtagsabgeordnete Karl-Ludwig von Danwitz mit.

In der letzten Woche hat der Landtag das neue niedersächsische Brandschutzgesetz beschlossen. „Wichtigste Änderung ist die bessere Absicherung der Kameradinnen und Kameraden durch die Einführung eines Gesundheitsfonds“, so von Danwitz. Entsprechend der Wünsche des Landesfeuerwehrverbandes wird die Altersgrenze auf das 67. Lebensjahr angehoben sowie der Übungsbetrieb der Realität angepasst. So kann ausnahmsweise auch an Sonntagen geübt werden.

„Wir werden zudem eine Arbeitsgruppe einsetzen, die den Brandschutz über die nächsten Jahre zukunftsfest machen wird“, ergänzt der Christdemokrat. Die Strukturen und die Organisation des Brandschutzes in der Fläche, die Nachwuchsgewinnung für unsere Wehren unter Berücksichtigung des demographischen Wandels, die Stärkung des Ehrenamtes und die Anforderungen an eine zukunftsfähige Aus- und Fortbildung seien dabei die wichtigsten Schwerpunkte „Die Arbeitsgruppe wird dazu mit wichtigen Experten im niedersächsischen Brandschutz besetzt werden.“