Ausweisung der Roten Gebiete nach Regionalisierungsverfahren – Datengrundlage muss kurzfris-tig bereitgestellt werden!

Vor dem Hintergrund der massiven Benachteiligung landwirtschaftlicher Betriebe, deren Flächen im Rahmen des aktuellen Verfahrens trotz jahrelanger grundwasserschonender Bewirtschaftung als nitratsensibles Gebiet ausgewiesen worden sind, hat unsere Landtagsfraktion ihre Kritik an der großflächigen immissionsbasierten Binnendifferenzierung erneuert und das zuständige Umweltministerium aufgefordert, die hierfür benötigte Datengrundlage bereitzustellen. Unser Ziel ist und bleibt die verursachergerechte, regionalisierte Ausweisung der Roten Gebiete! Das aktuelle Verfahren entspricht diesem Ziel noch nicht. Für viele betroffene Landwirtinnen und Landwirte ist die aktuelle Gebietskulisse nicht nachvollziehbar. Erst wenn es eine nachvollziehbare Zuordnung von einem roten Brunnen und der Ausweisung eines roten Gebietes gibt, werden wir Akzeptanz erzielen. Das gelingt nur bei einer kleinteiligeren Betrachtungsweise. Um das zu gewährleisten, sind die Verfahren zur Regionalisierung zwingend anzuwenden. Hierzu müssen Umweltministerium und NLWKN mit einem erweiterten Messstellennetz die Basis für die Regionalisierung und einen verursachergerechten Ansatz schaffen. Nach Aussage von Experten verfügt Niedersachsen über das größte Messstellennetz aller Bundesländer. Demnach stehen Daten zu mehr als 5.000 Grundwassermessstellen digital zur Verfügung. Wir haben hier in Niedersachsen deutlich mehr potentielle Messstellen zur Verfügung als für ein Regionalisierungsverfahren fachlich erforderlich. Den Landwirtinnen und Landwirten ist nicht zu erklären, warum Mecklenburg-Vorpommern mit einem geringen Pool an Messstellen eine Regionalisierung umsetzen kann, dies in Niedersachsen aber nicht möglich sein soll. Darüber hinaus könnten die Länder nach § 5 der AVV weitere Messstellen im Rahmen der Regionalisierung hinzuziehen, wie beispielsweise Brunnen zur Trinkwassergewinnung oder landwirtschaftlichen Bewässerung. Die benötigte Datenbasis könnte also zügig geschaffen werden, wenn der Wille dazu besteht. Umweltministerium und NLWKN sollten dem Landwirtschaftsministerium die benötigte Datengrundlage für eine Regionalisierung kurzfristig bereitstellen, damit die verursachergerechte Ausweisung erfolgen kann.